Das Facility Management nimmt in Deutschland sowohl in Unternehmen als auch in Kommunen eine immer größere Rolle ein. Mittlerweile haben sich fast unzählige Normen und Richtlinien in der Praxis etabliert, welche ein einheitliches Verständnis von Begriffen sowie Wissen rund um das Facility Management vermitteln sollen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als FM-Beratung möchte ich nachfolgend die fünf wichtigsten Normen und Richtlinien vorstellen.
GEFMA 100
Die Richtlinie GEFMA 100 wurde vom deutschen Facility Management Verband GEFMA (German Facility Management Association) veröffentlicht. Die Richtlinie gliedert sich in zwei Teile.
Teil 1 behandelt neben den Grundlagen im Facility Management auch relevante Begriffe und Definitionen. Weiterhin wird eine Strukturierung der Leistungen im Rahmen des Facility Managements nach den Lebenszyklusphasen einer Liegenschaft / Immobilie vorgestellt.
Teil 2 der Richtlinie GEFMA 100 enthält die Darstellung eines möglichen Leistungsspektrums im Facility Management. Das Leistungsspektrum stellt eine Vielzahl an möglichen FM-Leistungen aus allen Lebenszyklusphasen zur Verfügung. Der FM-Anwender wird bei dem Aufbau eines auf seinem Unternehmen oder auf seinem Standort / Immobilie bezogenes FM-Profil unterstützt.
DIN 277
Die DIN 277 gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Die Anwendung der Norm erstreckt sich von der Planung über die Bauausführung bis hin zur Nutzung der Gebäude.
Neben der Festlegung von Begriffen und Definitionen regelt die Norm die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken.
Besonders im Zusammenspiel mit anderen Normen und Richtlinien hat sich die DIN 277 auch im Facility Management durchgesetzt. So bezieht sich bspw. die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif e.V.) in der „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G)“ auf die Flächendefinitionen der DIN 277.
Weiterhin sind die in der DIN 277 definierten Grundflächen und Rauminhalte maßgebend für die Ermittlung der Kosten im Bauwesen
DIN 276
Die DIN 276 gilt für die Kostenplanung im Hochbau. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ermittlung und die Gliederung von Kosten gelegt. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Für Nutzungskosten (=Kosten, die für den Betrieb eines Gebäudes anfallen) ist die Norm nicht geeignet.
Im Facility Management wird häufig auf die Gliederungsstruktur zurückgegriffen. Die (Kosten-)Gliederung unterteilt das Bauwerk in die verschiedenen Gewerke (bspw. Kostengruppe 330 Außenwände, Kostengruppe 420 Wärmeversorgungsanlagen, etc.)
GEFMA 190
Die GEFMA 190 beschäftigt sich mit der Betreiberverantwortung im Facility Management. Gemäß dem Spruch „Eigentum verpflichtet“ erlegt der Gesetzgeber dem Eigentümer einer Immobilie besondere Pflichten auf.
Aus dem Betrieb von Gebäude und Anlagen können sich Gefahren oder Nachteile für Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte von Personen oder Umwelt ergeben. Jedem Unternehmen, das im rahmen seiner Geschäftstätigkeit Gebäude betreibt, wird deshalb vom Gesetzgeber die Verantwortung dafür auferlegt, alle erforderlichen und zumutbaren Angaben zu ergreifen, um diese Gefahren oder Nachteile zu vermeiden oder zu verringern.
GEFMA 190, S. 3
Diese Richtlinie wendet sich im speziellen an die Leitung bzw. Führungskräfte im Facility Management, um notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Verantwortung ergreifen zu können.
DIN 31051
Die DIN 31051 legt die Grundlagen der Instandhaltung fest. Besonders hervorzuheben ist, dass in der Norm die Begriffe im Zusammenhang mit der Instandhaltung definiert werden. In der Praxis werden Begriffe oft falsch bzw. nicht einheitlich definiert. Beispielsweise wird der Begriff „Instandhaltung“ oft mit dem Begriff „Instandsetzung“ vertauscht. Dabei ist die „Instandsetzung“ ein Teil der „Instandhaltung“.
In den kommenden Wochen werde ich in einem weiteren Beitrag näher auf die Begriffe eingehen.
5 Kommentare zu „Die 5 wichtigsten Normen und Richtlinien im Facility Management“
Pingback: Begriffe der Instandhaltung definieren - Einheitliches Verständnis schaffen - kompaktfm.de
Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema Facilitymanagement. Dabei wusste ich nicht, dass es hierbei 5 wichtige Normen gibt. Ich werde mich an meine Hausmeister Service wenden, um hierzu noch mehr zu erfahren.
Hallo Nina, danke für deine Nachricht. Im Facility Management gibt es natürlich eine Vielzahl relevanter Normen und Richtlinien. Aus meiner Erfahrung als Facility Management Berater sind das die Normen, mit denen ich nahezu täglich konfrontiert wurde.
Wenn du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest, dann schau doch mal auf der Seite der GEFMA vorbei. Dort gibt es diverse Verzeichnisse zu relevanten Normen und Richtlinien, die auch für deinen Hausmeister-Service interessant sein könnten.
Gut zu wissen, dass die Richtlinie GEFMA 100 die Darstellung eines möglichen Leistungsspektrums im Facility Management für Hausmeister verbindlich regelt. Mein Neffe möchte sich zum Hausmeister ausbilden lassen. Er wird das Leistungsspektrum, das von der Richtlinie GEFMA 100 vorgegeben ist, bei seiner eventuellen künftigen beruflichen Tätigkeit als Hausmeister beachten.
Ich bin seit kurzem nach Dresden gezogen. Nun bin ich auf der Suche nach einem Hausmeisterservice. Gut zu wissen, dass es hierbei verschiedenen Normen gibt, die man als Hausmeister beachten muss.